23 März 2006

EXPORT NACH BRASILIEN

Die folgenden Informationen basieren auf einer Veröffentlichung der AHK São Paulo und geben die Situation von 2002 wieder. Die Verwendung von DM in der Veröffentlichung der AHK wurde beibehalten. Ich arbeite an einer Aktualisierung, die nach Fertigstellung hier publiziert werden wird.

1. Die Rolle des Zollagenten bei der Wareneinfuhr

Der Warentransport und die zollmäßige Importabwickung sind in Brasilien zwei getrennte Bereiche. Die meisten Speditionen beschäftigen daher sogenannte "Despachantes" innerhalb des Unternehmens oder arbeiten eng mit auf diesem Sektor spezialisierten Büros zusammen. Der Despachante ist ein staatlich geprüfter und eingetragener Zollagent. Eine formelle Vollmacht, erteilt vom Importeur, autorisiert den Despachante, seine Auftraggeber gegenüber allen Behörden zu vertreten.

Die Einfuhrerklärung (Declaração de Importação, oder kurz D.I.) darf lediglich vom Inhaber der importierenden Firma, seinem Prokuristen oder einem Despachante unterschrieben werden. In den meisten Fällen übernimmt der Letztere diese Aufgabe.

Diese Konstellation erschwert die Kalkulation von Frei - Haus - Transporten nach Brasilien. In vielen Fällen darf der Spediteur mittels seines Despachanten die Verzollung nicht vornehmen, weil diesem die entsprechende Prokura des Importeurs fehlt. Der Haus - Despachante der importierenden Firma wird hingegen kaum seine Tarife enthüllen, so daß eine exakte Transportofferte ,,frei Haus" nur schwer erstellt werden kann.

2. Das Brasilianische Zoll- und Steuersystem

Bei der Nationalisierung, d.h. der endgültigen Einfuhr von ausländischen Waren, werden in Brasilien folgende Zölle und Steuern erhoben:

II: (Imposto sobre Importação) Einfuhrzoll
IPI: (Imposto sobre Produtos Industrializados) Steuer auf industrialisierte Produkte
ICMS: (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços) Steuer auf Waren- und Dienstleistungsumlauf

Steuern und Zolle werden akkumuliert berechnet. Das anschließende Beispiel soll dies verdeutlichen:

Ein 20' Container einer beliebigen Ware, Versand per Seeschiff von Bremen nach Santos, Endbestimmung São Paulo:

Warenwert FOB Bremen DM 50.000,00
Seefracht Bremen/Santos DM 2.800,00
Versicherung DM 264,00
CIF-Wert DM 53.064,00

Berechnungsgrundlage ist der CIF - Wert der Sendung. Die Transportversicherung wird stets mit 0,5% angesetzt, auch wenn der wahre Wert der immer in Brasilien einzudeckenden Versicherung davon abweichen sollte.

Die gültigen Zoll- und Steuersätze für diese Sendung seien:

(Übertrag CIF-Wert) DM 53.64,00
II, 20% berechnet auf den CIF-Wert DM 10.612,80
IPI, 8% berechnet auf den CIF-Wert+I.I. DM 5.094,14
ICMS, 18% auf den CIF-Wert +I.I.+I.P.I. DM 12.378,77
Warenwert CIF Santos verzollt DM 81.149,71

Der II - Höchstsatz lag früher bei 70%. 1997 wurde er entsprechend einer Vereinbarung mit den übrigen Mercorsul - Staaten auf 63% gesenkt, seit 1998 beträgt er 49% und seit 1999 nur noch 35%. Auf nicht aus brasilianischer Fertigung erhältlichen Maschinen und Anlagen (similar nacional) werden nur noch 2% II erhoben. Der maximale IPI -Satz beträgt derzeit 20%. Die Höhe der ICMS wird von den Bundesländern festgesetzt. Er liegt in der Regel bei 18%. Da unsere Beispielsendung in Santos zum Verbleib im Bundesstaat São Paulo verzollt wird, beträgt dieser Satz 18%.

Bis zur Freistellung der Sendung fallen noch folgende Kosten an:

SDAS: Gebühr der Zollagenten - Gewerkschaft, Santos (zwischen DM 220,00 und DM 330,00 abhängig vom CIF-Wert)

Hafenumschlagsgebühren zwischen DM 250,00 und DM 350,00 pro 20' - Container, abhängig vom benutzten Terminal.

Lagergeld von durchschnittlich 0,75%, berechnet auf den CIF-Wert der Sendung, egal ob diese lediglich einige Stunden oder die vollen 15 Tage gelagert war!

AFRMM: Abgabe von 25% zur Modernisierung der brasilianischen Handelsmarine, berechnet auf den Seefrachteintrag im B/L.

Das vereinbarte Honorar des Despachanten.

Die Zahlung aller o.g. offiziellen Abgaben muß sofort in bar oder per Scheck erfolgen. Der Despachante erledigt diese Wege. Zur Zeit sind in Santos zwischen 5 und 8 Werktage für eine normale Verzollung zu veranschlagen.

Schließlich soll die Sendung dem Endempfänger in São Paulo zugestellt werden, d.h. es fallen LKW-Fracht, Ad Valorem (Pflichtversicherung, die LKW-Unternehmer einzudecken haben; durchschnittlich 0,2% auf den CIF-Wert der beförderten Sendung), sowie Mautgebühren auf der Autobahn von Santos nach São Paulo an.

3. Zahlungsverkehr im Außenhandel

Warenimporte nach Brasilien dürfen grundsätzlich nur von hierzu berechtigten Firmen vorgenommen werden. Die Erlaubnis, ausländische Waren einzuführen, erteilt die SECEX, die Außenhandelsabteilung der staatlichen Banco do Brasil. Natürliche Personen gelangen normalerweise nicht in den Besitz dieser Erlaubnis.

Nur derart registrierte Unternehmen dürfen Devisen zur Begleichung von Handelsrechnungen im Ausland über die brasilianische Zentralbank ankaufen. Das Führen von Fremdwährungskonten ist verboten. Die Zahlungen erfolgen über einen Kursmakler (oft die Hausbank des Importeurs, sofern sie von der Zentralbank für diese Operationen zugelassen ist) direkt an die Bank des ausländischen Lieferanten.

Diese finanziellen Transaktionen werden von der Zentralbank und den Steuerbehörden streng kontrolliert. Verstöße gegen die geltenden Normen führen zur Eröffnung von Strafverfahren wegen Devisenschmuggels und können neben Geldstrafen mit dem Entzug des Eintrages im SECEX-Register geahndet werden.

4. Die Importdokumente im Warenverkehr nach Brasilien

Die häufigste Ursache von Problemen beim Export nach Brasilien sind Fehler, die sich in die Dokumentation eingeschlichen haben. Die brasilianischen Zollbeamten sind rigoros: Stimmen die Angaben in den Transport- bzw. Verzollungsdokumenten nicht mit der Sendung überein, wird der Verzollungsvorgang unterbrochen oder sogar ausgesetzt. Dies bedeutet Verzögerungen, Geldbußen oder gar Verlust der Sendung.

Zur Einfuhrverzollung in Brasilien müssen die Importlizenz (Guia de Importação, kurz GI, seit einiger Zeit für viele Importe automatisch erteilt bzw. nicht mehr erforderlich), die bereits erwähnte DI, also die Einfuhrerklärung, die Handelsrechnung und der Internationale Frachtbrief-See B/L, AWB etc. vorliegen. Für bestimmte Warengruppen sind außerdem Ursprungszeugnisse, gesundheitsamtliche Bescheinungen, Prüfzertifikate u.a. notwendig. Es ist stets empfehlenswert, eine sorgfältig erstellte Packliste beizufügen.

Die Importlizenz wird von der registrierten Importfirma bei der SECEX beantragt. Sie hat eine Gültigkeit von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum und enthält alle verzollungsrelevanten Sendungsdaten , wie z.B. Namen des Herstellers und des Exporteurs, Ursprungsland, Namen und Steuernummer des Importeurs, Warennummer des Zolltarifs (NBM oder TEC), Gewicht, Warenbeschreibung, Bestimmungs(flug)hafen, Lieferbedingungen nach Incoterms etc.

Es ist unbedingt darauf zu achten, daß weder vor dem Ausstellungs- noch nach dem Verfalldatum der Importlizenz verladen wird. Ausschlaggebend ist das Datum des internationalen Frachtpapiers, z.B. das B/L-Datum. Die Nichtbeachtung führt in beiden Fällen zu Geldstrafen, die 30% des CIF-Wertes erreichen können.

Die Einfuhrerklärung DI wird basierend auf den in der Importlizenz enthaltenen Daten erstellt. Ihre Registrierung durch den Zoll sowie die Zahlung der errechneten Abgaben beenden die Nationalisierung der Sendung.

Anfang 1997 wurde begonnen, die Importlizenz durch das SISCOMEX (Sistema Integrado de Comercio Exterior) abzulösen. Dieses System wird bei Exporten aus Brasilien bereits seit Anfang 1993 angewandt. Es handelt sich hierbei um eine EDV - gestützte Vorprüfung von Wirtschaftministerium, Zollbehörden, Zentralbank und Banco do Brasil. Die Beantragung und Genehmigung der Importlizenz wird heute durch Eingabe der geforderten Daten via EDV - Terminal vorgenommen. Dieses Terminal kann beim Importeur selbst oder beim Despachante/Spediteur installiert sein. Öffentliche Terminals befinden sich in ausgewählten Filialen der Banco do Brasil und den Zollämtern.

Ziel der Einführung der SISCOMEX ist es, Mißbräuche beim Außenhandel zu vermeiden. Sämtliche Daten werden von der Eingabe bis zum Abschluß des Verzollungsvorgangs ständig zwischen den angeschlossenen Institutionen abgeglichen, um vor allem Unterfakturierungen und illegalen Devisentransfers auf die Spur zu kommen.

Die Warenbeschreibung im Seefrachtbrief (B/L) sollte detailliert, aber dennoch so knapp wie möglich gehalten werden. Die Nennung der Warennummer NBM ist nicht mehr Vorschrift, es empfiehlt sich jedoch, sie der Sendungsbeschreibung hinzuzufügen. Die Markierung der Sendung sollte gemäß GI eingesetzt werden.

Der Seefrachtbetrag muß in Ziffern und Worten erscheinen. Da er zur Feststellung des CIF-Wertes duch den Zoll dient, sind Einträge wie "Freight as per Agreement" nicht zugelassen. Bei Verladungen in Spediteursammelcontainern ist unbedingt zu prüfen, ob der eingesetzte deutsche Spediteur über einen registrierten Empfangsspediteur (NVOCC-Agent) in Brasilien verfügt, damit der Haus- oder FIATA - B/L in Brasilien anerkannt wird.

Frachtnebenkosten dürfen im B/L nicht genannt werden, lediglich die reine Seefracht. Gelegentlich werden solche Nebenkosten in einem erhöhtem Frachtbetrag "versteckt", dies erhöht jedoch auch den CIF-Wert der Sendung und führt zu höheren Zoll-, Steuer- und AFRMM- Zahlungen. Dieses Vorgehen wird von den meisten brasilianischen Importeuren deshalb nicht gerne gesehen.

Die B/L- Originale sollten unbedingt mindestens fünf Werktage vor Schiffsankunft im brasilianischen Hafen beim Importeur vorliegen, um Verzögerungen, zusätzliche Lagerkosten und eventuelle Zollstrafen zu vermeiden.

Was über Frachtnebenkosten und den Frachtbetrag gesagt wurde, gilt gleichermaßen für das AWB, Ausnahme: Vorlaufkosten können im Falle von Ex - Works - Verladungen (und nur dann) "Collect" gestellt werden. Es ist ferner darauf zu achten, daß unter der Adresse des Empfängers dessen Steuernummer RNPJ (Registro Nacional de Pessoas Jurídicas) genannt wird.

Luftfrachtsendungen nach São Paulo als SAO sind zu vermeiden - diesen Flughafencode gibt es nicht. Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall frei, in Viracopos (VCP) oder Guarulhos (GRU) auszuliefern. Im Zweifelsfalle sollte GRU benutzt werden, weil Viracopos als reiner Frachtflughafen zwar schneller, aber über 100 km von São Paulo entfernt ist.

COD - Verladungen (cash on Delivery, d.h. Nachnahmesendungen) nach Brasilien sind nicht gestattet.

Allgemein gilt, daß Originaldokumente zur Verzollung vorzulegen sind, also keine Foto- oder Faxkopien! Frachtbriefkopien werden vom Zoll sofort einbehalten. Eventuell nötige Änderungen müssen daher beantragt werden und führen in jedem Fall zu Verzögerungen und Mehrkosten.

5. Besonderheiten bei der Wareneinfuhr nach Brasilien

Leider kommt es gelegentlich vor, daß Sendungen nicht vom brasilianischen Importeur abgenommen werden. Die Gründe reichen von Akkreditiv - Diskrepanzen über GI - Verfall bis zur Insolvenz des Empfängers, um nur einige zu nennen. Es empfiehlt sich daher, zumindest die ersten Exporte nach Brasilien bei neuen Geschäftspartnern nur gegen bestätigtes Dokumenten - Akkreditiv durchzuführen.

Re - Exporte nicht abgenommener Sendungen von Brasilien sind recht komplexe und zeitraubende Vorgänge. Die Einschaltung von lokalen Speditionsfachkräften ist in solchen Fällen unbedingt anzuraten. Ohne die Kooperation des Empfängers gemäss der GI besteht allerdings nur eine relativ geringe Chance auf erfolgreiche Beendigung des Re -Exports.

Sendungen, die 90 Kalendertage nach Eintreffen in Brasilien nicht zur Verzollung angemeldet oder angenommen wurden, unterliegen der Beschlagnahme und Anberaumung der offiziellen Versteigerung durch die Zollbehörden.

Für Importe nach Brasilien ist grundsätzlich (falls weiterhin erforderlich, siehe im Einzelfall Liste der befreiten Produkte) eine GI vom Importeur zu beantragen, temporäre Importe, z.B. für Messen, Ausstellungen und Shows, die Einfuhr von Mustersendungen und Spenden, sind hiervon ausgenommen. Vor Verladung sollte allerdings genau untersucht werden, ob die Sendung in eine dieser Kategorien fällt. Für bestimmte Importe besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die GI nachträglich zu beantragen.

Bestimmte Investitionsgüter, Werbeartikel, Prospekte und Kataloge können von der IPI befreit werden, solange sie mit Reedern, die unter brasilianischer Flagge fahren, verladen werden. Die Frachtraten der nationalen Reedereien, auf die diese Transporte zu Anwendung kommen, sind höher als die der nicht brasilianischen. Die Befreiung von der I.P.I. führt aber unter dem Strich zu einer Verbilligung dieser Art der Importe. Waiver sind bei der STA (Superintendencia de Transportes Aquaviarios = Schiffahrtsamt) in Rio de Janeiro zu beantragen.

Importverbote für gebrauchte Güter bestehen im Prinzip seitens des brasilianischen Gesetzgebers nicht. Gebrauchte Maschinen, Anlagen, Kraftfahrzeuge, Reifen, Werkzeuge etc. dürfen jedoch nur importiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, daß kein gleichwertiges Produkt nationaler Produktion vorhanden ist. Entsprechende Anträge werden in den einschlägigen offiziellen Publikationen veröffentlicht. Die einheimischen Produzenten haben 30 Tage Zeit, sich zum Thema zu äußern. Die Beweisführung gegenüber den Behörden ist aufwendig, die Aussicht auf die Erteilung einer Importgenehmigung daher gering.

Umzüge ausländischer Staatsbürger mit temporärem oder permanentem Aufenthaltsvisum für Brasilien werden von den Behörden i.A. problemlos abgefertigt. Es ist darauf zu achten, daß die Einreisepapiere sowie die Packliste der Umzugsgüter (Relação de Bens) vom zuständigen brasilianischen (General-) Konsulat im Ursprungsland beglaubigt wurden. Inhaber temporärer Visa müssen alle nach Brasilien eingeführten Gegenstände nach Ablauf ihrer Mission bzw. ihres Visums wieder ausführen.

6. Zollager (DAP)

Um den hohen Lagerkosten der staatlichen Hafen- und Flughafenterminals zu entgehen, sind die meisten Speditionen bzw. Importeure dazu übergegangen, Sendungen gleich nach dem Eintreffen in ein sogenanntes DAP weiterzuleiten. DAPs sind private Lagerhäuser unter Zollaufsicht, in denen Waren bis zur Nationalisierung zollfrei gelagert werden können. Die Verzollung wird von dort stationierten Zollbeamten vorgenommen. Die Abfertigung in den DAPs ist im allgemeinen rascher als in staatlichen Lagerhäusern, so daß selten eine zweite 15 - Tage - Lagerperiode zu zahlen ist. Darüber hinaus sind die Lagergeldtarife der DAPs günstiger.

Warensendungen in Konsignation können in sogenannten Entrepostos Aduaneiros (EA/Private Öffentliche Zollager) bis zu drei Jahren zollfrei gelagert werden. Zur Einlagerung im EA genügen eine Pro - Forma - Handelsrechnung, vom Exporteur auf den Konsignatar ausgemacht, sowie ein Original des internationalen Transportsdokumentes, das folgenden Eintrag aufweisen muß:

,,Mercadoria destinada a Admissão no Regime de Entreposto Aduaneiro na Importação."

Der Exporteur bleibt rechtlich Eigentümer der Sendung, bis diese ab Zollager EA verkauft wird. Im Moment des Verkaufs stellt der Exporteur eine endgültige Handelsrechnung auf den Käufer laut Kaufvertrag aus. Diesem obliegt es dann, für die Importlizenz und die Verzollung zu sorgen, die analog zur einer normalen Nationalisierung verläuft.

Die geltenden Bestimmungen verlangen, die Pro - Forma - Handelsrechnung sehr detailliert aufzumachen. Sie muß folgende Angaben enthalten:

* den genauen Warenwert; Einzel- und Gesamtpreis
* Anzahl, Netto-und Bruttogewicht der Ware
* Modell, Seriennummer
* Namen, Adresse des Herstellers und Exporteurs
* eine Aussage darüber, ob letzterer Preislisten veröffentlicht
* einen Vermerk über die Existenz von Representanten des Herstellers bzw. Exporteurs in Brasilien
* die Bestätigung, daß die ausgehandelten Preise denen auf dem Weltmarkt üblichen entsprechen
* daß es sich um einen Import ohne G.I. (Importação sem Cobertura Cambial) handelt.
* den Vermerk..."Mercadoria destinada", wie er im internationalen Transportdokument erscheint.

Die Proforma- und die endgültige Handelsrechnung müssen zwingend in portugiesischer oder englischer Sprache aufgemacht sein. Der Transport nach Brasilien muß in diesem Fall zwingend auf Basis "Freight Prepaid" erfolgen. Bei Seeverschiffungen von Containern ist die Modalität ,,House/house" (FCL/FCL) zu empfehlen, um eine reibungslose Weiterleitung vom Hafen an das Zollager EA zu gewährleisten.

7. Zahlungsbedingungen

Können frei vereinbart werden. Viele brasilianische Importeure verlangen eine 90 Tagefrist oder mehr.

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