06 Oktober 2013

Je weniger Mitarbeiter, desto besser?

Das brasilianische Arbeitsgesetz gibt es nicht, es ist eine Sammlung von Gesetzen, Bestimmungen, Gewohnheitsrechten, die in sich zum Teil widersprüchlich sind und deshalb selbst von Fachleuten gesagt wird, der Ausgang eines Arbeitsgerichtsprozesses sei völlig ungewiss. Dazu kommt noch eine ausgesprochene Streitkultur, in Brasilien gehen ehemalige Angestellte normalerweise nicht auf den früheren Arbeitgeber zu, um tatsächliche, vermutliche oder vorgeschobene Probleme friedlich zu lösen, sondern beschreiten den Rechtsweg in der oft richtigen Annahme, dass man "immer noch etwas heraushole", wie es ein ehemaliger Mitarbeiter von mir einmal formulierte. Deshalb ist die Zahl der Rechtsstreitigkeiten, die es bis zur höchsten Instanz, dem Tribunal Superior de Trabalho, schaffen, beeindruckend. Heute veröffentlichte der O ESTADO DE SÃO PAULO dazu eine Grafik:


Sie zeigt die Anzahl der verhandelten Prozesse vor dem obersten Arbeitsgerichtshof seit 1941. Die angegebenen 195.000 beziehen sich auf die in 2013 bis einschließlich August verhandelten Fälle, weitere 221.000 Fälle warten noch auf ein abschließendes Urteil.

Wer eine sehr gute Zusammenfassung über die brasilianische Arbeitsgesetzgebung lesen möchte, dem sei das Kapital zu diesem Thema im gerade erschienenen BUSINESS GUIDE BRASILIEN (Bundesanzeigerverlag) von RA Christian Moritz von der Kanzlei Felsberg wärmstens empfohlen. Und wenn Sie das Buch kaufen, lesen Sie auch mein Kapital über Export nach Brasilien.

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