10 August 2016

Pflicht zur Legalisierung von Dokumenten entfällt

Bisher mussten deutsche bzw. ausländische Dokumente konsularisch überbeglaubigt werden, um in Brasilien Gültigkeit erlangen zu können - nach deren beeidigter Übersetzung und Registrierung in Brasilien. Dieses Verfahren wird jetzt vereinfacht, dazu schreibt das Generalkonsulat Brasiliens in Frankfurt auf seiner Homepage:

Am 14. August 2016 tritt das "Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation” (Convenção de Apostila de Haia)" in Brasilien in Kraft, wodurch die Pflicht zur Legalisierung öffentlicher ausländischer Dokumente entfällt.
Dadurch wird die internationale Bearbeitung öffentlicher Dokumente im Dokumentenverkehr zwischen Brasilien und den 111 unterzeichnenden Staaten, einschließlich Deutschland, vereinfacht.
Ab dem 14. August 2016 wird die Legalisierung von Dokumenten im Konsulat abgeschafft.
Brasilianische Dokumente werden in Brasilien mit der Apostille versehen und in Deutschland angenommen. Deutsche Dokumente werden in Deutschland mit der Apostille versehen und in Brasilien angenommen.
Das Dokument erhält die Haager Apostille ("Apostila de Haia")  von der zuständigen Behörde im ausstellenden Land, wodurch es in allen die Konvention unterzeichnenden Ländern gültig wird. Dieses Verfahren wird auf Urkunden, Vollmachten, notarielle Urkunden und Bildungszertifikate angewendet.
Laut Anweisung des brasilianischen Außenministeriums (MRE) darf dieses Generalkonsulat ab dem 14. August 2016 keine Dokumente mehr legalisieren. 
Nach dem 14. August 2016 muss ein deutsches Dokument die vorgesehene, von den oben aufgelisteten, zuständigen Behörden ausgestellte Apostilleenthalten, um in Brasilien gültig zu sein.
Dieses Generalkonsulat teilt noch mit, dass ausländische Dokumente, die vor dem 14. August 2016 im Generalkonsulat legalisiert worden sind, noch bis zum 14. Februar 2017 in Brasilien akzeptiert werden.

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